Gebührenordnung Schuljahr 2011/2012
I
Inkrafttreten
Die neue Gebührenordnung 2011/2012 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Gebührenordnung 2010/2011, die jedoch für Zahlungsverpflichtungen, die vor diesem Beschluss entstanden sind, weiterhin gilt.
II
Schulgeld und Gebühren
Die Schulgelder und Gebühren für das Schuljahr 2011/2012 betragen:
1. Schulgeld
Das Schulgeld wird für das Schuljahr von September bis Juli für elf Monate gezahlt.
a) Das Schulgeld beträgt monatlich
Grundschule:
• 1./2. Klasse ................ ( 490,- Euro)
• 3./4. Klasse ................ ( 510,- Euro)
Sekundarstufe:
• 5./6. Klasse ................ ( 560,- Euro)
• 7./8. Klasse ............... ( 600,- Euro)
• 9./10. Klasse .............. ( 660,- Euro)
b) Bonifikation
Bei einer Verweildauer von x Jahren in der Schule, erhält jeder Schüler/in jeweils x Prozente auf das Schulgeld.
Ab dem fünften Jahr der Schulzugehörigkeit findet eine Bonifikation bezüglich des Schulgeldes in folgenden Abstufungen statt:
• 5./6. Jahr ................... 10%
• ab 7. Jahr .................... 15%
Ist der Schulbeitritt und damit auch die erste Schulgeldzahlung bis zum 31.01. eines Schuljahres erfolgt, so wird das gesamte Schuljahr für die Bonusregelung berücksichtigt.
Aus buchhalterischen Gründen wird die Verrechnung der Bonifikation des monatlichen Schulgeldes im letzten Drittel des Schuljahres vorgenommen.
Die Bonifikation bezieht sich nur auf das reine Schulgeld. Ausgeschlossen sind Hausaufgabenbetreuung, außerschulische Aktivitäten, Essensgeld, etc.
Die Bonifikation wird nur gewährt, wenn das komplette Schuljahr gezahlt wurde.
2. Einschreibegebühren
a) Erste Einschreibegebühr (Neuanmeldung)
Die Einschreibegebühr für das erste Jahr beträgt 550,-- Euro.
b) Jährliche Einschreibegebühr
Die jährliche Einschreibegebühr ab dem zweiten Jahr beträgt 300,-- Euro.
Sollte die jährliche Einschreibegebühr bis zum 30.04. für das ab September beginnende Schuljahr gezahlt werden, wird sie auf 150,-- Euro reduziert.
Dies gilt nicht bei der ersten Einschreibung (Neuanmeldung).
c) Keine Rückerstattung
Die Einschreibegebühren werden nicht zurückerstattet, weder die erste noch die jährliche.
III
Schulvereinsbeitrag
Der “Deutsch-Spanische Schulverein” ist der Schulträger. Die Mitgliedschaft eines Elternteils im Verein und der Nachweis über die Einzahlung des Beitrages ist Voraussetzung für den Besuch der Schule.
Der jährliche Schulvereinsbeitrag beträgt 180,-- Euro pro Familie und wird erstmals bei Anmeldung des Schülers und im Folgenden zu Beginn des neuen Schuljahres fällig.
Der Schulvereinsbeitrag hat einen gemeinnützigen Charakter und wird daher im Falle einer Abmeldung vollständig einbehalten und auch nicht zurückerstattet.
IV
Mittagessen
Das Mittagessen kostet zusätzlich _85_,-- Euro monatlich (Essensgeld). Es ist in den Schulgeldraten und in den anderen aufgeführten Beträgen nicht enthalten. Die Anmeldung zum Mittagessen bewirkt eine verpflichtende finanzielle Bindung für das gesamte Schuljahr, sofern nicht eine vorherige Abmeldung des Schülers von der Schule erfolgt.
V
Außerschulische Aktivitäten/Hausaufgabenbetreuung
Ebenfalls gesondert zu zahlen sind Hausaufgabenbetreuung und außerschulische Aktivitäten, wie z.B.: Musik und Sport.
Zur besseren Planungssicherheit ist die Einschreibung verpflichtend für ein Jahr.
Die Aktivitäten müssen jeweils ein halbes Jahr im Voraus bezahlt werden. Bei Nichtteilnahme werden die Beiträge nicht zurückerstattet.
VI
Zahlungsweise/Verzugsregelung/Verzugsfolgen
Die Einschreibegebühren und der Schulvereinsbeitrag sind bei Anmeldung fällig.
Das Schulgeld und gegebenenfalls auch das Essensgeld sind monatlich zu entrichten.
Die erste Zahlung des Schulgeldes und die Kaution sind im September fällig. Alle Zahlungen (Schulgeld und das Essensgeld) werden im Voraus, bis spätestens zum 05. eines Monats entrichtet. Die Zahlungen erfolgen durch Lastschriftverfahren.
Berechnungsstichtag ist der Aufnahmetag, der in der Anmeldung steht, unabhängig davon, ob das Kind am Unterricht teilgenommen hat.
Bei Nichtzahlung kommen die Eltern ab dem 06. eines Monats ohne Mahnung in Verzug. Die monatlichen Verzugszinsen betragen 5%. Bei einem Zahlungsverzug von einem Monat und mehr können Mahnungen erfolgen, wofür eine Mahngebühr von 10,-- Euro pro Mahnung berechnet wird.
Der Schulvereinsvorstand behält sich vor, bei Nichtzahlung weitere geeignete Schritte zu unternehmen, die auch einen sofortigen Verweis von der Schule beinhalten können. Des Weiteren werden die Zeugnisse der Kinder erst dann ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen der Schule gegenüber erfüllt sind.
VII
Kaution
Zwei Schulgeldraten, in Höhe der aktuellen monatlichen Rate, gegebenenfalls zuzüglich des Essensgeldes, sind als Kaution bei Schuleintritt zu hinterlegen.
Die Kaution entfällt, wenn das jeweilige, monatliche Schulgeld für das gesamte Jahr im Voraus gezahlt wird.
Die Kautionsrückzahlung entfällt aufgrund der Planungssicherheit, wenn der Schüler innerhalb eines Schuljahres abgemeldet wird.
VIII
Unterrichtsteilnahme
Der Schüler darf erst dann am Unterricht teilnehmen, wenn der Nachweis über die Einzahlung der Einschreibegebühr und des Schulvereinsbeitrages erbracht wurde.
IX
Abmeldung
Abmeldungen müssen schriftlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende erfolgen. Die Kündigung der Eltern ist an den/die Schulleiter/in zu richten. Für jeden angefangenen Monat, in dem die Schule noch besucht wird, ist daher das volle monatliche Schulgeld zu entrichten. Mit der Abmeldung erfolgt zugleich der Austritt aus dem Verein.
Eine Kaution wird nach vorheriger schriftlicher Abmeldung ohne Zinsaufschlag auf Anforderung dann zurückbezahlt, wenn keine Zahlungsverpflichtungen der Eltern mehr bestehen und keine Abmeldung im laufenden Jahr vor dem Monat Juni erfolgte. Nach Ablauf von vier Jahren nach der erfolgten Abmeldung verbleibt dieser Betrag bei der Schule, sofern er nicht zurückgefordert wurde. Die Schule kann ihn dann für soziale oder andere dem Allgemeininteresse dienenden Zwecken verwenden.
X
Abwesenheit
Bei einer Abwesenheit von bis zu drei Monaten werden das Schulgeld und das Essensgeld in voller Höhe weiter entrichtet. Sollte sich die Phase der Abwesenheit über mehr als drei Monate erstrecken, können die Schulbeiträge und das Essensgeld bis zu 50% erlassen werden.
XI
Sonstiges
Bücher oder sonstiges Lernmaterial, sowie Klassenfahrten, Ausflüge, Eintrittsgelder etc. müssen gesondert gezahlt werden.
Sie sind nicht in den monatlichen Schulgeldraten oder den anderen aufgeführten Beträge enthalten.
Der Schulvorstand
Beschluss vom: 29.09.11, Palma de Mallorca