Gebührenordnung

für das Kindergartenjahr (September bis Juni) 2021/2022

Kindergartenbeitrag:

Der Jahresbetrag des Kindergartenjahres beträgt jährlich 6500 €* (Sechstausendfünfhundert Euro), zahlbar in 10 monatlichen Raten.

Die Kosten beinhalten die Betreuung im Kindergarten in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.15 Uhr, inklusive Mittagessen, Versicherung und Kindergartenmaterial.

Dieser Betrag ist zahlbar, unabhängig von der täglichen Anwesenheitsdauer des Kindes in der Einrichtung.

Der monatliche Beitrag wird bis spätestens zum 5. des jeweiligen Monats im Voraus überwiesen.

Für das 3. Kind einer Familie im Kindergarten wird 10 % Nachlass gewährt.

Bei Neuanmeldungen wird eine Einschreibegebühr von 400€ erhoben, die nicht erstattet wird.
Für die nachfolgenden Kindergartenjahre wird bereits im März des laufenden Kindergartenjahres der Platz für das kommende Kindergartenjahr durch Zahlung von 150€ reserviert (Folgeeinschreibung). Diese Gebühr wird nicht erstattet. Wird die Gebühr bis zum 30. Mai des laufenden Kindergartenjahres nicht angewiesen, erlischt automatisch der Anspruch auf einen Platz für das darauffolgende Kindergartenjahr ab September.

Eine Ausfallgarantie in Höhe einer monatlichen Rate von 650 €* wird mit der ersten Monatsrate hinterlegt. Verlässt das Kind innerhalb des Jahres die Einrichtung wird die Ausfallgarantie einbehalten. Die Ausfallgarantie wird nicht verzinst.

Eine zusätzliche Betreuung ab 15.15 Uhr bis 16.00 Uhr wird mit 50€ pro Monat pro Kind berechnet. Die zusätzliche Betreuung wird nur bei der Teilnahme von mindestens fünf Kindern eingerichtet.

Abmeldung:

Sollte das Kind den Kindergarten nicht mehr besuchen, so sind die Eltern verpflichtet, es spätestens einen Monat vorher bei der Leiterin schriftlich abzumelden. Jeder angefangene Monat, in dem der Kindergarten noch besucht wird, ist der volle Beitrag zu entrichten.

Ab Mai wird bei einem Austritt aus dem Kindergarten der Kindergartenbeitrag bis Ende Juni gezahlt.

Die Ausfallgarantie wird nach vorheriger schriftlicher Abmeldung ohne Zinsaufschlag dann zurückbezahlt, wenn das Kind das Kindergartenjahr (September bis Juni) bis zum Ende absolviert hat. Verlässt ein Kind innerhalb des Jahres die Einrichtung, wird aufgrund der Planungssicherheit die Ausfallgarantie einbehalten.
Bei nicht Inanspruchnahme des Platzes im September wird die Gebühr der Folgeeinschreibung und die Ausfallgarantie* nicht erstattet.

Sollte das Kind zwei Monate unentschuldigt fehlen, wird der Kindergartenplatz anderweitig vergeben.

Mittagessen:

Das Mittagessen im Kindergarten ist verpflichtend und in den Gebühren enthalten.

Versicherung:

Die Kinder sind bei einem Unfall durch Mutua Balear versichert.

* Die Kosten werden jährlich neu festgelegt

Archiv